ArbG Heilbronn: Stellenausschreibung, mit der ein „Digital Native“ gesucht wird, kann ein Indiz für eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters nach § 3 I AGG darstellen
So das Gericht in einem arbeitsgerichtlichen Klageverfahren mit Urteil vom 18. Januar 2024 (Az.: 8 Ca 191/23). Ein abgelehnter Stellenbewerber hat eine Klage auf Entschädigung nach § 15 AGG erhoben. Er hatte sich auf eine Stellenausschreibung beworben, in der unter anderem folgende Formulierung enthalten war: „Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Daten-getriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen für DTP, CMS, Gestaltung und redaktionelles Arbeiten zu Hause.“ Das Gericht sprach ihm ein Betrag in Höhe von 7.500 EUR zu. Es sah die in der Stellenbeschreibung gewählte Formulierung als Indiz für eine Diskriminierung und begründete dies in den Entscheidungsgründen unter anderem wie folgt:…