LG Aachen: Datenerhebung durch bestimmte „Meta Business Tools“ ist mangels vorliegender Rechtsgrundlage nach der DSGVO rechtswidrig und daher besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 500 EUR
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 15. April 2025 (Az.: 15 O 40/24). Das Gericht begründet unter anderem wie folgt: „…Unter Zugrundelegung dessen bemisst das Gericht den dem Kläger entstandenen immateriellen Schaden… LG Aachen: Datenerhebung durch bestimmte „Meta Business Tools“ ist mangels vorliegender Rechtsgrundlage nach der DSGVO rechtswidrig und daher besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 500 EUR