Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Wahlrecht des örtlich zuständigen Gerichts bei Datenschutzrechtsverletzung ergibt sich aus § 44 BDSG
Und nicht aus Art. 79 II DSGVO, der auf nationale Sachverhalte keine Anwendung. Das Gericht hatte sich im Rahmen des Beschwerdeverfahrens mit einer, so im Ergebnis festgestellt, unzutreffende Verweisung eines…