Mehr über den Artikel erfahren BFH: Entscheidung des Außenprüfers eines Finanzamtes zur steuerlichen Außenprüfung sowie Einsatz eines Risikomanagementsystems zur Ermittlung prüfungsbedürftiger Sachverhalte ist wegen menschlicher Letztentscheidung keine automatisierte Entscheidungsfindung nach Art. 22 DSGVO
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BFH: Entscheidung des Außenprüfers eines Finanzamtes zur steuerlichen Außenprüfung sowie Einsatz eines Risikomanagementsystems zur Ermittlung prüfungsbedürftiger Sachverhalte ist wegen menschlicher Letztentscheidung keine automatisierte Entscheidungsfindung nach Art. 22 DSGVO

Daher ist auch ein Auskunftsanspruch darauf gerichtet nicht von Art. 15 DSGVO umfasst. So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 9. September 2025 (Az.: IX R 26/22) in…

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