EuGH:§ 97a III 2 und III 4 UrhG mit EU-Recht vereinbar
§97a III 2 und III 4 UrhG mit EU-Recht vereinbar – So das Gericht in seinem Urteil vom 28. April 2022 (Az.: C-559/20) im Rahmen einer Vorlageentscheidung eines Rechteinhabers, der im Wege einer Abmahnung Rechte aus der Verwertung eines Computerspieles geltend gemacht hatte. In den Vorlagefragen war folgendes zu klären (nachfolgend Zitat aus den Entscheidungsgründen): „…Das vorlegende Gericht gibt an, dass die Erstattung von in der vorprozessualen Phase eines Rechtsstreits auf dem Gebiet des geistigen Eigentums entstandenen Anwaltskosten für die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs im deutschen Recht in § 97a UrhG geregelt sei. Nach dieser Bestimmung kann der Inhaber des verletzten Urheberrechts grundsätzlich die „erforderlichen Aufwendungen“ ersetzt erhalten. Insoweit ergebe sich zum…