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OLG München: E-Mail-Dienste-Anbieter muss keine Auskunft zu Nutzern geben, sofern die E-Mail-Adressen zur Bewertung auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform genutzt wurden

So das Gericht in seinem Beschluss vom 26. August 2025 (Az.:  18 W 677/25 Pre e) und damit sah das Gericht auch nicht die Anspruchsgrundlage des § 21 TDDDG als erfüllt an, da der E-Mail-Diensteanbieter… OLG München: E-Mail-Dienste-Anbieter muss keine Auskunft zu Nutzern geben, sofern die E-Mail-Adressen zur Bewertung auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform genutzt wurden

OLG Bamberg: Auskunftserteilung nach § 21 II TDDDG zu Bewertung auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform setzt voraus, dass dort benannte Vorschriften durch Aussage bzw. Inhalt verwirklicht werden

So das Gericht in seinem Beschluss vom 16. Juni 2025 (Az.: 6 W 6/25 e) im Rahmen einer Beschwerde gegen die erstinstanzlich erfolgte Zurückweisung eines geltend gemachten Auskunftsanspruchs. Hintergrund waren Bewertungen auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform, gegen… OLG Bamberg: Auskunftserteilung nach § 21 II TDDDG zu Bewertung auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform setzt voraus, dass dort benannte Vorschriften durch Aussage bzw. Inhalt verwirklicht werden

BGH: Auskunftserteilung nach § 21 II TDDDG zu Bewertung auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform setzt voraus, dass dort benannte Vorschriften durch Aussage bzw. Inhalt verwirklicht werden

Dies scheidet bei einem Werturteil aus, da dieses bekanntermaßen nicht von den §§ 185-187 StGB umfasst ist. So unter anderem das Gericht in der ersten Grundsatzentscheidung zur Anwendung der Vorschrift mit Beschluss vom 11.März 2025… BGH: Auskunftserteilung nach § 21 II TDDDG zu Bewertung auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform setzt voraus, dass dort benannte Vorschriften durch Aussage bzw. Inhalt verwirklicht werden

OLG Dresden: Arbeitgeberbewertungsportal muss aufgrund einer konkreten Beschwerde Prüfpflichten zu einer konkreten Bewertung erfüllen, dabei aber nicht unbeschränkt die Identität des Bewertenden offenlegen

So das Gericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2024 (Az.: 4 U 744/24) im Rahmen eines Rechtstreits rund um einen durch einen Arbeitgeber geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf weitere Veröffentlichung einer Bewertung auf einem Onlinebewertungsportal.… OLG Dresden: Arbeitgeberbewertungsportal muss aufgrund einer konkreten Beschwerde Prüfpflichten zu einer konkreten Bewertung erfüllen, dabei aber nicht unbeschränkt die Identität des Bewertenden offenlegen

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