LG Saarbrücken: Nutzt ein Inkassodienstleister in einem Online-Formular den Begriff „kostenneutral“ bei der Möglichkeit, außergerichtlich Forderungen beitreiben zu lassen, und erklärt dies im weiteren Verlauf ausreichend, ist dies kein Verstoß gegen § 305c BGB
So das Gericht in seinem Urteil vom 22. Februar 2024 (Az.: 13 S 43/23) in einem Berufungsverfahren. Der klagende Inkassodienstleister konnte erfolgreich einen Anspruch gegen den Beklagten durchsetzen. Im Rahmen des Bestellvorgangs über die Internetseite des Kläger wurde der Begriff „kostenneutral“ nach Ansicht des Gerichts mehrfach und in ausreichender Form so erklärt, dass dies für die erfolgreiche Beitreibung der Forderung bei den Schuldnern der Kunden des Kläger Geltung hat. Unter anderem hat sich der Beklagte erfolglos auf die Anwendung von § 305 C BGB und damit das Vorliegen einer überraschenden bzw. mehrdeutigen Regelung als Allgemeine Geschäftsbedingung berufen. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem zu diesem Vortrag aus: „…Bei…
OLG Nürnberg: AGB-Klausel zur Verwendung gegenüber Verbrauchern zur Pauschalierung von Vorfälligkeitsbetrag nach 2 Monaten Zahlungsverzug bei 24-Monatsvertrag bei Angebot webbasierter Software unzulässig
Das Gericht hat folgende Regelung in einem Verfahren nach dem UKlaG in seinem Endurteil vom 28. November 2023 (Az.: 3 U 1166/23) für unzulässig erklärt: Das Gericht sah in der Verwendung der Regelung einen Verstoß gegen § 307 I 1 BGB und begründet dies unter anderem wie folgt: „…(1) Vorliegend ist in den Verträgen – anders als in dem vom BGH im Jahr 2019 entschiedenen Fall – eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten seitens der Beklagten als Verwenderin zwingend vorgegeben. Der Kunde kann daher nicht die Mindestvertragsdauer selbst aushandeln und so Einfluss darauf nehmen, welche Auswirkungen die Vorfälligkeitsklauseln in dem ihn betreffenden Vertragsverhältnis haben kann. Auch wenn die Vorgabe der Laufzeit…
KG Berlin: Einseitige Preisanpassungsklauseln bei Streaming-Anbietern nach § 307 I BGB unzulässig, sofern einseitige Preisanpassung ohne Zustimmung des Kunden geregelt ist
So das Gericht in zwei Urteilen vom 15. November 2023 (Az.: 23 U 15/22 und Az.: 23 U 112/22) zu bekannten Streaming-Anbietern. Das KG nimmt dabei dezidiert auch die Besonderheiten der angebotenen Dienstleistungen und die Geschäftsmodelle in die rechtliche Betrachtung auf, wie z.B. kurze Kündigungsfristen für die Kunden. Dennoch sieht das Gericht kein berechtigtes Interesse der Anbieter für eine eine einseitige Preisanpassungsklauseln, für Preiserhöhungen, und damit einen Verstoß gegen § 307 I BGB. In dem Berufungsurteil zu dem Az.: 23 U 112/22 führt das Gericht unter anderem zur Begründung in den Entscheidungsgründen aus: „…Hier nutzt die Beklagte eine Preisanpassungsklausel und stellt ihre Interessen in unzulässiger Weise über die ihrer Kunden,…
OLG Köln: Unklare Regelung in Lizenzbestimmungen zur Softwarenutzung führt zu Verstoß gegen § 3a UWG
So in einem konkreten Fall durch das Gericht mit Urteil vom 28. Juli 2023 (Az.: 6 U 19/23) in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Unternehmen entschieden, die beide Managementinformationssysteme für Krankenhäuser vertreiben. Das beklagte Unternehmen hatte in seinen Lizenzbestimmungen, die durch das Gericht zutreffend als AGB im rechtlichen Sinne eingeordnet wurden, die folgende Regelung (Streitgegenstand ist Regelung in Fettdruck) verwendet: „Der Lizenznehmer hat hinsichtlich der Programme folgende Befugnisse und Verpflichtungen: (2) Die Nutzung der Programme ist gemäß diesen Lizenzbestimmungen auf den Leistungsumfang des Anwendungspakets und die internen geschäftlichen Zwecke des Lizenznehmers beschränkt.“ Das Gericht als nach § 307 I BGB wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot und dort insbesondere das Verständlichkeitsgebot…
LG München II:Schriftformklausel in Onlineverkaufs-AGB
Schriftformklausel in Onlineverkaufs-AGB – Immer wieder sind solche Regelungen in AGB Thema von gerichtlichen und außergerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen. Eine solche Klausel ist unzulässig und verstößt gegen § 307 BGB. Dies ist zugleich auch ein Verstoß gegen § 3a UWG. So auch entschieden durch das LG München II im Rahmen eines Beschlusses zu einer Kostenentscheidung in einem wettbewerbsrechtlichen Streitverfahren (Beschluss vom 13. Oktober 2021, Az.: 2 HK O 2331/20). Das Gericht führt aus: „…2. Jegliche Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform hätte der Klägerseite ein Unterlassungsanspruch aus §§ 8 I, 3 I, 3 a UWG (idF vom 24.2.2016) iVm § 3 307 II Nr. 1, 305 b BGB…