BGH: Kosten für Abschlussschreiben nicht erstattungsfähig, wenn zum Zeitpunkt der Erstellung bereits Entschluss zum Widerspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren gefasst worden war
So das Gericht in dem Versäumnisurteil vom 23. März 2023 (Az.: I ZR 17/22) im Rahmen des Revisionsverfahrens rund um eine entsprechende Abmahnung. Dabei wurde unter anderem auch die Frage der Aktivlegitimation thematisiert sowie die Frage, ob die Kosten der Abmahnung in Form der entstandenen Rechtsanwaltskosten im vorliegenden Fall gequotelt werden können, da 25 wortgleiche Abmahnungen zu verzeichnen waren. Hinsichtlich der ebenfalls als Anspruch geltend gemachten Rechtsanwaltskosten für ein Abschlussschreiben nach vorheriger einstweiliger Verfügung, im Streitfall war dies die zu bewertende Situation, wurde aufgrund der Revision die Klage abgewiesen und zur Neuentscheidung an das Berufungsgericht verwiesen. Das Gericht führt dabei auch seine jüngst ergangene Rechtsprechung fort und führt in den…
OLG Hamburg:Kostenersatz für Abschlussschreiben
Kostenersatz für Abschlussschreiben – Nach einer Beschlussverfügung in UWG-Sachen ist ein Anspruch gegeben, wenn bei Absendung des Schreibens keine Kenntnis von über einen Widerspruch gegen eine Beschlussverfügung vorliegt und zwei Wochen seit Ergehen der Verfügung vergangen ist. So das OLG Hamburg in Bestätigung bisheriger Rechtsprechung in seinem Urteil vom 20. Januar 2022 (Az.: 3 U 66/21). In einem Rechtsstreit zwischen einem Apotheker und einem Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln für Kraftsportler war ein Unterlassungsanspruch wegen fehlender Grundpreisangaben bei der Bewerbung von Aminosäureprodukten in Kapselform geltend gemacht worden sowie ein Anspruch auf Erstattung von Kosten für ein Abschlussschreiben. Kostenersatz für Abschlussschreiben – Gericht bejaht Anspruch Die Richter des OLG bejahten den geltend gemachten…