OLG Hamburg: Im Presserecht keine Verletzung der „prozessualen Waffengleichheit“, dass Antragsteller grundsätzlich bis zur Antragsrücknahme auch vor mehreren Gerichten aktiv sein kann
So das Gericht in seinem Urteil vom 20.Juni 2023 (Az.: 7 U 13/22) in einem presserechtlichen Verfahren. Der Antragsteller war gegen eine Berichterstattung mit einstweiligen Verfügungsanträgen vor verschiedenen Gerichten vorgegangen,…