Mehr über den Artikel erfahren BGH: Vollstreckungsmöglichkeit aus Unterlassungstitel mit UWG-Bezug kann entfallen, sofern Gläubiger nicht mehr nach § 8 III UWG aktivlegitimiert ist/ § 15a UWG gilt nur im Erkenntnisverfahren bis zur Beendigung bereits anhängiger Rechtsstreitigkeiten
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BGH: Vollstreckungsmöglichkeit aus Unterlassungstitel mit UWG-Bezug kann entfallen, sofern Gläubiger nicht mehr nach § 8 III UWG aktivlegitimiert ist/ § 15a UWG gilt nur im Erkenntnisverfahren bis zur Beendigung bereits anhängiger Rechtsstreitigkeiten

So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 17. Juli 2025 (Az.: I ZR 243/24) in einem Rechtsstreit rund um einen Ordnungsmittelantrag aus einer gerichtlichen Entscheidung, gegen die durch…

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