Mehr über den Artikel erfahren OLG Frankfurt a.M.: Kein Anspruch aus dem UWG, wenn nur ein potentielles Wettbewerbsverhältnis vorliegt; Dann besteht auch keine Anspruchsberechtigung für einen Unterlassungsanspruch bei wettbewerbswidrigen Handlungen nach § 8 III 1 UWG
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OLG Frankfurt a.M.: Kein Anspruch aus dem UWG, wenn nur ein potentielles Wettbewerbsverhältnis vorliegt; Dann besteht auch keine Anspruchsberechtigung für einen Unterlassungsanspruch bei wettbewerbswidrigen Handlungen nach § 8 III 1 UWG

So das Gericht in seinem Urteil vom 14. November 2024 (Az.: 6 U 188/24) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu dem Vertrieb eines Arzneimittels, bei dem das in Anspruch genommene Unternehmen…

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