LAG Rheinland-Pfalz: keine Datenschutz-Folgenabschätzung für Einsatz von Microsoft365 erforderlich, wenn bei Nutzung in Software keine Kundendaten gespeichert werden
So das Gericht in seinem Urteil vom 29. August 2022 (Az.: 3 Sa 203/21). In dem arbeitsgerichtlichen Verfahren war die Kündigung eines Beschäftigten zu entscheiden, der sich gegen die Kündigung…