Hessisches LAG:Schmerzensgeld nach Art.82 DSGVO
Schmerzensgeld nach Art.82 DSGVO - Verstöße gegen das Datenschutzrecht können ein "teures Vergnügen" werden. 1.500 EUR Schmerzensgeld nach Art.82 DSGVO wurden einem Arbeitnehmer zugesprochen, da ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer durch…