LAG Köln:Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO muss sich auf konkrete Tatsachen und nicht Tatsachenkategorien beziehen
Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO muss sich auf konkrete Tatsachen und nicht Tat-sachenkategorien beziehen – Ansonsten würde ein unbestimmter Antrag durch das Gericht zur Verurteilung gelangen und somit die Voraussetzungen…