BGH: Die Regelungen des Tabaksteuergesetzes sind keine Marktverhaltensregelungen nach § 3a UWG und können daher auch nicht durch einen Mitbewerber abgemahnt werden
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 11. März 2026 (Az.: I ZR 96/25) in einem Rechtsstreit zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Anbieter von E-Liquids für die…
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März 18, 2026