AG Köln: 1.500 EUR Schadensersatz für Übernahme eines Tattoo-Motives durch einen Tätowierer, da dies urheberrechtlich geschützt ist
So das Gericht in seinem Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az.: 137 C 162/25) in einem Rechtsstreit zwischen zwei Tätowierern. Das Gericht sprach den Anspruch in Höhe von 1.500 EUR…
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März 12, 2026