OLG Frankfurt a.M.: Auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Vollstreckung eines Auskunftsanspruchs nach § 888 ZPO, der Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs dient zulässig
So das Gericht in seinem Beschluss vom 18. September 2025 (Az.: 6 W 117/25) und sieht insbesondere die Möglichkeit, den dann bezifferten Anspruch auf Schadensersatz als Forderung zur Insolvenztabelle anmelden…
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Oktober 17, 2025