OLG Nürnberg: keine markenrechtliche Erschöpfung bei Inverkehrbringen von Produkten in Türkei, da sich die Rechtsgrundlagen des Art. 15 I UMV und § 24 I MarkenG nur auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beziehen
Auch eine Regelung in einem Zusatzabkommen mit der Türkei aus dem Jahr 1963 hilft hier nicht weiter. So das Gericht in seinem Endurteil vom 29.Oktober 2024 (Az.: 3 U 881/24)…
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November 8, 2024