Datenschutzrecht

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland veröffentlicht Tätigkeitsbericht für den Bereich Datenschutz für das Jahr 2022

Die Veröffentlichung erfolgte am 21. Juni 2023.

Aus Sicht von E-Commerce-Unternehmen von Interesse sind die Darstellungen zu einer bearbeiteten Beschwerde, bei dem ein Käufer sich an den Onlineshopbetreiber gewendet hatte, nachdem er von einem ehemaligen Kunden des Onlineshopbetreibers ein Produkt, es war ein Fahrrad, als Privatverkauf als gebrauchtes Produkt erworben hatte. Das Produkt wies ein Problem auf und der Käufer wandte sich an den Onlineshopbetreiber und verlangte die Offenlegung der Kommunikation und Daten der ursprünglichen Bestellung und diesbezüglichen Informationen und personenbezogenen Daten.

Die Behörde führt auf Seite 99 bis 101 zu der Beschwerde aus und stellt als Fazit fest, dass die Offenlegung, ordnungsgemäß erfolgt und gegenüber der berechtigten Person auf Basis der Rechtsgrundlage nach Art. 6 I lit. f) DSGVO zur Geltendmachung von Ansprüchen möglich gewesen wäre.

Hier der Link zum Bericht: https://www.datenschutz.saarland.de/datenschutz/aktuelles/detail/veroeffentlichung-der-taetigkeitsberichte-fuer-die-bereiche-datenschutz-berichtszeitraum-2022-und-informationsfreiheit-berichtszeitraum-2021-2022

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