LAG Niedersachsen: Enthält Betriebsvereinbarung Verzicht des Arbeitgebers aus Datenverwendung aus Kartenlesegeräten kann sich Arbeitnehmer darauf berufen
Enthält Betriebsvereinbarung Verzicht des Arbeitgebers aus Datenverwendung aus Kartenlesegeräten kann sich Arbeitnehmer darauf berufen – Unter anderem dies hat das LAG Niedersachsen in seinem Urteil vom 06.Juli 2022 (Az.: 8 Sa 1148/20) in einem Kündigungsschutzklageverfahren entschieden. Der Arbeitgeber hatte zur Begründung der Kündigung Daten aus Kartenlesegeräten verwendet, um den Kündigungsgrund des Arbeitszeitbetruges darzulegen und zu beweisen. Das Gericht sah die Verwendung dieser personenbezogenen Daten zur Begründung als unzulässig an. Enthält Betriebsvereinbarung Verzicht des Arbeitgebers aus Datenverwendung aus Kartenlesegeräten kann sich Arbeitnehmer darauf berufen – Ansicht des Gerichts Das Gericht führt dazu in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Der Beklagten ist es verwehrt, Daten, die sie mit Hilfe der elektronischen Anwesenheitserfassung…