Mehr über den Artikel erfahren BGH: Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen verlängert sich nicht auf maximal 12 Monate und 14 Tage, wenn konkrete Widerrufsbelehrung das Bestehen eines Widerrufsrechts durch abstrakte Formulierungen mit der Verbrauchereigenschaft des Käufers & die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verbindet, ohne eine individuelle Anpassung vorzunehmen
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BGH: Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen verlängert sich nicht auf maximal 12 Monate und 14 Tage, wenn konkrete Widerrufsbelehrung das Bestehen eines Widerrufsrechts durch abstrakte Formulierungen mit der Verbrauchereigenschaft des Käufers & die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verbindet, ohne eine individuelle Anpassung vorzunehmen

So das Gericht in seinem Urteil vom 7. Januar 2026 (Az.: VIII ZR 62/25) in einem Rechtsstreit rund um die Folgen eines erklärten Widerrufs aus einem Fernabsatzvertrag. Das beklagte Unternehmen…

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Mehr über den Artikel erfahren OLG Stuttgart: kein Fernabsatzvertrag und damit kein Widerrufsrecht, wenn Waren zur Abholung in Filiale mittels Buttons „Jetzt reservieren“ bestellt werden können
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OLG Stuttgart: kein Fernabsatzvertrag und damit kein Widerrufsrecht, wenn Waren zur Abholung in Filiale mittels Buttons „Jetzt reservieren“ bestellt werden können

Es liegt keine Willenserklärung vor, die auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtet ist in dem konkreten zu bewertenden Fall, sondern es soll Ware in der Filiale ausgesondert werden und damit…

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