BGH: Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen verlängert sich nicht auf maximal 12 Monate und 14 Tage, wenn konkrete Widerrufsbelehrung das Bestehen eines Widerrufsrechts durch abstrakte Formulierungen mit der Verbrauchereigenschaft des Käufers & die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verbindet, ohne eine individuelle Anpassung vorzunehmen
So das Gericht in seinem Urteil vom 7. Januar 2026 (Az.: VIII ZR 62/25) in einem Rechtsstreit rund um die Folgen eines erklärten Widerrufs aus einem Fernabsatzvertrag. Das beklagte Unternehmen…