OLG Brandenburg:Werbung mit befristeter Rabattaktion
Werbung mit befristeter Rabattaktion und Befristung „bis Sommeranfang“ ist eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a II 1 UWG, da der Zeitraum der Befristung nicht für angesprochenen Verkehrskreis greifbar ist.…
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Januar 13, 2022