OLG Köln: Werbung mit einer UVP und die rechtliche Bewertung als irreführend, da Mondpreis->Angebotssituation kann nicht nur durch Vorlage von Onlinehändlern belegt werden
So das Gericht in seinem Urteil vom 23. Juni 2023, Az.: 6 U im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens. Es waren verschiedene Werbegestaltungen unter der Verwendung einer UVP streitig. Das Gericht benennt die Kriterien, die für die Glaubhaftamchung oder Beweisführung in einem Klageverfahren gelten sollen, sofern eine irreführende Verwendung einer UVP gelten sollen. Es führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Der Senat hat in der Sache 6 U 92/22 bereits ausgeführt, dass die reine Betrachtung von Online-Händlern kein verlässliches Bild der Angebotssituation ergeben könne: Denn da im Grundsatz Online-Händler Produkte in vielen Fällen wesentlich günstiger anbieten könnten als der stationäre Handel, weil sie sich u.a. die Kosten für ein…