Mehr über den Artikel erfahren OLG Frankfurt a.M.: Im Falle der Aufnahme eines Betriebsteils durch einen Rechtsträger gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG infolge einer Abspaltung, wird dieser Rechtsträger nicht als Rechtsnachfolger im Sinne von § 727 Abs. 1 ZPO betrachtet, sofern eine titulierte gesetzliche Unterlassungspflicht des übertragenden Rechtsträgers besteht
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OLG Frankfurt a.M.: Im Falle der Aufnahme eines Betriebsteils durch einen Rechtsträger gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG infolge einer Abspaltung, wird dieser Rechtsträger nicht als Rechtsnachfolger im Sinne von § 727 Abs. 1 ZPO betrachtet, sofern eine titulierte gesetzliche Unterlassungspflicht des übertragenden Rechtsträgers besteht

So unter anderem das Gericht in seinem Beschluss vom 15. September 2025 (Az.: 6 W 115/25, 6 U 60/18), in dem es um den Fortbestand einer Unterlassungsverpflichtung aus einem gerichtlichen…

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Mehr über den Artikel erfahren LG Essen: Hohes Ordnungsgeld, weil Einhaltung einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung nicht ausreichend kontrolliert wurde
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LG Essen: Hohes Ordnungsgeld, weil Einhaltung einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung nicht ausreichend kontrolliert wurde

In dem Beschluss vom 10. Januar 2023 (Az.: 41 O 98/14) wurde ein Ordnungsgeld von 25.000 EUR wegen einer unzureichenden Bewerbung von Reiseangeboten ausgesprochen, nachdem bereits im Jahre 2015 ein…

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