LG Essen: Hohes Ordnungsgeld, weil Einhaltung einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung nicht ausreichend kontrolliert wurde
In dem Beschluss vom 10. Januar 2023 (Az.: 41 O 98/14) wurde ein Ordnungsgeld von 25.000 EUR wegen einer unzureichenden Bewerbung von Reiseangeboten ausgesprochen, nachdem bereits im Jahre 2015 ein gerichtlicher Titel dazu vorlag. Der Unterlassungsschuldner hatte die Einhaltung der Vorgaben nicht ausreichend kontrolliert (im Streitfall wurden die Angaben für die Werbung von einem Vertragspartner zugeliefert). Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…An diesem Verstoß trifft die Schuldnerin auch das für die Festsetzung von Ordnungsmitteln erforderliche Verschulden. Es entlastet sie nicht, dass die in dem Prospekt angegebenen Preise auf Vorgaben der Streithelferin beruhen und von dieser zu kontrollieren sind. Zwar muss der Schuldner selbst schuldhaft gehandelt haben.…