LG Karlsruhe: Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „Umweltneutrales Produkt“ unzulässig, wenn diese Neutralität (noch) nicht vorliegt
So in einer Entscheidung vom 26.Juli 2023 (Az.: 13 O 46/22 KfH, nicht rechtskräftig) in einem Rechtsstreit der Deutschen Umwelthilfe e.V. mit einem Unternehmen, dass Drogeriemärkte betreibt. Streitgegenständlich war die Bewerbung eines Spülmittels. Aus der… LG Karlsruhe: Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „Umweltneutrales Produkt“ unzulässig, wenn diese Neutralität (noch) nicht vorliegt