LAG Köln: Überwachung eines Arbeitnehmers durch Detektei zur Aufdeckung von Arbeitszeitbetrug ist nach § 26 I 2 BDSG zulässig und Kosten sind durch Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung zu tragen
Beides hat das Gericht in seinem Urteil vom 11. Februar 2025 (Az.: 7 Sa 635/23) in dem dort zu entscheidenden Sachverhalt entschieden. Ein Mitarbeiter war damit aufgefallen, dass er während der Arbeitszeiten Tätigkeiten nachging, die… LAG Köln: Überwachung eines Arbeitnehmers durch Detektei zur Aufdeckung von Arbeitszeitbetrug ist nach § 26 I 2 BDSG zulässig und Kosten sind durch Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung zu tragen