LG Berlin: Werbung mit Alleinstellung bei Einbezug von Eigenmarke
Werbung mit Alleinstellung bei Einbezug von Eigenmarke – Und dabei sich eine Spitzenstellung gebend; eine solche Werbung hatte das LG Berlin in seinem Urteil vom 31. Mai 2022 (Az.: 91 O 35/21) im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung eines Wettbewerbsvereins mit einem Unternehmen, dass Hörgeräte vertreibt. Dieses Unternehmen hatte mit der Angabe „„nur bei xxxxx: Alle neuen Modelle, alle führenden Marken“ geworben und dabei im Gerichtsverfahren unter anderem damit argumentiert, dass die Eigenmarke eine führende Marke sei und daher die Angaben zulässig sei. Das LG Berlin hingegen sah eine wettbewerbsrechtliche Irreführung nach § 5 UWG und verurteilte zur Unterlassung der Angabe. Werbung mit Alleinstellung bei Einbezug von Eigenmarke – Ansicht des…