AG München: Einwilligung in E-Mail-Werbung bei jahrelanger „Werbepause“ nicht mehr wirksam
So das Gericht in seinem Urteil vom Endurteil vom 14. Februar 2023 (Az.: , 161 C 12736/22) in dem ein Unterlassungsanspruch eines E-Mail-Adressen-Nutzers streitig war, der im Jahr 2015 eine Einwilligung des Erhalts von E-Mail-Werbung erhalten hatte, der Werbende jedoch im Zeitraum vom 21.Dezember 2017 bis zum 23.Dezember 2021 keine Werbung versendet hatte. Dies führt nach Ansicht des Gerichts dazu, dass die vormals erteilte Einwilligung keine Wirkung mehr hat. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…aa) Ob und ab wann eine ursprünglich erteilte Einwilligung nicht mehr wirksam ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und bisher nicht abschließend geklärt. (1) Der BGH (BGH, Urteil vom I .…