OLG Saarbrücken:bei falschen Tatsachenangaben des Bewerteten tritt Bewertungsportal als Host-Provider keine Prüfpflicht
bei falschen Tatsachenangaben des Bewerteten tritt Bewertungsportal als Host-Provider keine Prüfpflicht – Unter anderem dies hat das OLG Saarbrücken in seinem Urteil vom 9. September 2022 (Az.: 5 U 117/21) in einem Rechtsstreit eines Arztes gegen ein Internetportal, dass eine Bewertung über den Arzt, erstellt durch einen Dritten, veröffentlicht hatte, festgestellt. Dieser hatte das Internetportal unter anderem auf Unterlassung in Anspruch genommen. Eine solchen Unterlassungsanspruch sahen die Richter des OLG Saarbrücken nicht. bei falschen Tatsachenangaben des Bewerteten tritt Bewertungsportal als Host-Provider keine Prüfpflicht – Ansicht des Gerichts Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Auf die Beanstandung der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 28. Dezember 2020 hat die Beklagte…