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OLG Hamm: Produktfoto entscheidend für wettbewerbsrechtliche Irreführung, wenn nicht alles Abgebildete vom beworbenen Angebot umfasst & bestellbar ist

So in dem zu entscheidenden Fall, in dem ein Sonnenschirm mit einem Produktfoto beworben worden war, das konkrete Produkt konfiguriert werden konnte, die abgebildeten Betonplatten aber im Rahmen der Nutzung…

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