OLG Karlsruhe: Da das Gesetz keine Vorgaben für den sicheren Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr kennt,ist bei fehlender Vereinbarung zwischen Sender&Empfänger die Verkehrserwartung & Zumutbarkeit zu berücksichtigen
So das Gericht in seinem Urteil vom 27. Juli 2023 (Az.: 19 U 83/22) in einem Rechtsstreit rund um Ansprüche aus einem Vertrag, bei dem auch eine Fehlüberweisung auf ein Drittkonto hinsichtlich der Kaufpreisforderung erfolgte und diese Zahlung durch eine E-Mail mit einer gefälschten Rechnung veranlasst worden war. Diese sei, so der Beklagte, durch einen Hackerangriff verursacht. Diese Fehlversendung sah der Kläger als Pflichtverletzung nach § 280 I BGB an. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Konkrete gesetzliche Vorgaben für Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr gibt es nicht; insbesondere ist der sachliche Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung im Streitfall nicht eröffnet, da diese nur für die…