BGH: Schuldet ein Organ einer Gesellschaft eine Unterlassungspflicht aus einem gerichtlichen Titel, ist auch dieses nur möglicher Betroffenen einer Ordnungsmittelfestsetzung bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung
So das Gericht in seinem Beschluss vom 18. April 2024 (Az.: I ZB 55/23) und entschied damit anders als das vorinstanzliche Gericht. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen im Rechtsbeschwerdeverfahren unter anderem aus: „…Ist allein das Organ einer juristischen Person Titelschuldner, sind Ordnungsmittel im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung des Organs gegen den Vollstreckungstitel (allein) gegen das Organ festzusetzen. In einem solchen Fall droht die Gefahr der unangemessenen Festsetzung von Ordnungsmitteln wegen einer von einer natürlichen Person begangenen Handlung gegenüber mehreren Personen nicht. Es besteht deshalb kein Anlass, von dem Grundsatz abzuweichen, dass es für die Prüfung einer Zuwiderhandlung gegen den Vollstreckungstitel gemäß § 890 ZPO nicht darauf ankommt, in welcher…
OLG Frankfurt a.M.: Kein Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen Unterlassungsverbot zur Verwendung einer Angabe nach § 5 UWG, wenn Grundlage des Verbotes ein anderes Verbraucherverständnis war als Verständnis der Angabe in fremden Sprachen im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens
So das Gericht in seinem Beschluss vom 26. April 2024 (Az.: 6 W 84/22) im Rahmen eines Ordnungsmittelverfahrens. Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens wurde um Testhinweiswerbung auf deutschen Angebotsseiten einer Verkaufsplattform gestritten. Diese wurden dann auch nach Verurteilung beseitigt. Die Darstellungen in anderen Sprachen (Englisch, Niederländisch, Polnisch und Tschechisch), erstellt durch automatisierte Übersetzungen blieben bestehen. Darum wurde ein Ordnungsmittelantrag gestellt. Jedoch sieht das OLG keinen Verstoß gegen das gerichtliche Unterlassungsverbot, da ein kerngleicher Verstoß nicht vorliegt. Es führt dazu in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Das Landgericht hat seinen Erwägungen bei Erlass der einstweiligen Verfügung das Verkehrsverständnis der angesprochenen allgemeinen Verkehrskreise zugrunde gelegt, an die sich die angegriffene Werbung mit…
BGH: Antragsbefugnis für das Ordnungsmittelverfahren zu Gunsten eines Wirtschaftsverbandes trotz fehlender Eintragung als qualifizierter Wirtschaftsverband nach § 8 III 2 UWG
Mit Datum vom 21.Dezember 2023 (Az.: I ZB 42/23) hat der Bundesgerichtshof den Beschluss des OLG Hamm, über den in diesem Beitrag berichtet wird, aufgehoben. Der BGH hat dabei unter anderem festgestellt, dass die Antragsbefugnis für das Ordnungsmittelverfahren, auch unter strikter Trennung zum Erkenntnisverfahren, sich aus § 750 I 1 ZPO ergibt und nicht aus § 8 III UWG. Dies war zuvor durch das OLG Hamm mit Beschluss vom 15. Mai 2023 (Az.: 4 W 32/22) entschieden worden. Diese Entscheidung des OLG Hamm ist aber durch den vorgenannten Beschluss des BGH vom 21. Dezember 2023 aufgehoben worden. Das OLG Hamm hat erneut über die Sache zu entscheiden.
KG Berlin: Die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO bei Verstoß gegen Unterlassungsverurteilung ist möglich, auch wenn Verstoß zum Zeitpunkt der Antragstellung und Verurteilung nicht mehr vorliegt
So das Gericht in seinem Beschluss vom 2. Januar 2024 (Az.: 5 W 140/23) in einem Bestrafungsverfahren nach erfolgter Verurteilung zur Unterlassung. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Das Abstellen der zu unterlassenden Handlung, also das Absehen von weiteren Verstößen, macht den vorher eingetretenen Verstoß nicht ungeschehen. Bereits nach dem Wortlaut des § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO erfordert die Verhängung eines Ordnungsmittels allein, dass der Schuldner (wie in die Vorschrift hineinzulesen ist: schuldhaft) der ihm auferlegten Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, zuwiderhandelt. Die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO setzt aber schon nach dem Wortlaut dieser Norm nicht voraus, dass die schuldhafte Zuwiderhandlung noch im Zeitpunkt der Beantragung…
BGH: keine Beschwer für sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen Ordnungsmittelbeschluss, wenn Ordnungsgeldantrag ohne Betrag oder Mindestsumme gestellt wurde und Gericht im Ermessen entscheiden kann
So das Gericht in seinem Beschluss vom 23. November 2023 (Az.: I ZB 29/23) bezogen auf eine Entscheidung des OLG Hamburg. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Ergibt sich aus dem Ordnungsmittelantrag des Gläubigers – einschließlich dessen Begründung – weder ein (Mindest-)Betrag noch eine Größenordnung für das beantragte Ordnungsgeld, legt der Gläubiger die Sanktionierung des Verhaltens des Schuldners einschließlich der damit zusammenhängenden effektiven Durchsetzung seines titulierten Rechts in das Ermessen des Gerichts. Sein Rechtsschutzziel ist dann beschränkt auf die Verhängung (irgend-)eines Ordnungsmittels. Übt das Gericht – wie hier – sein Ermessen aus und verhängt ein Ordnungsmittel, ist ein solches vom Gläubiger verfolgte Rechtsschutzziel erfüllt und fehlt es…
OLG München: Löschung des Suchmaschine-Cache gehört zu Pflichten aufgrund Unterlassungstitel, um Ordnungsmittel zu vermeiden
Dies ist nichts neues in der Rechtsprechung, aber erneut durch das OLG München in seinem Beschluss vom 26. April 2023 (Az.: 29 W 1697/21) festgestellt worden. Die zuvor durch das Landgericht festgesetzte Höhe des Ordnungsgeldes in Höhe von 15.000 EUR bliebt aufrechterhalten. Zur Verantwortlichkeit führt das Gericht wie folgt aus: „…Ein Unterlassungstitel verpflichtet den Schuldner indes auch, etwaige gegen den Titel verstoßende Cache-Inhalte zu löschen bzw. auf Dritte entsprechend einzuwirken, um sicherzustellen, dass die zu unterlassenden Aussagen auch durch die gängigen Internetsuchmaschinen nicht weiter – auch nicht über eine Cache-Speicherung – erreichbar bzw. abrufbar sind (BGH GRUR 2018, 1183 Rn. 13 – Wirbel um Bauschutt). Diese im Bereich der Unterlassungstitel…
LG Essen: Hohes Ordnungsgeld, weil Einhaltung einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung nicht ausreichend kontrolliert wurde
In dem Beschluss vom 10. Januar 2023 (Az.: 41 O 98/14) wurde ein Ordnungsgeld von 25.000 EUR wegen einer unzureichenden Bewerbung von Reiseangeboten ausgesprochen, nachdem bereits im Jahre 2015 ein gerichtlicher Titel dazu vorlag. Der Unterlassungsschuldner hatte die Einhaltung der Vorgaben nicht ausreichend kontrolliert (im Streitfall wurden die Angaben für die Werbung von einem Vertragspartner zugeliefert). Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…An diesem Verstoß trifft die Schuldnerin auch das für die Festsetzung von Ordnungsmitteln erforderliche Verschulden. Es entlastet sie nicht, dass die in dem Prospekt angegebenen Preise auf Vorgaben der Streithelferin beruhen und von dieser zu kontrollieren sind. Zwar muss der Schuldner selbst schuldhaft gehandelt haben.…
OLG Hamburg: keine Beschwer für sofortige Beschwerde,wenn Ordnungsgeldantrag ohne Betrag oder Mindestsumme entschieden wird
Dann besteht nach Ansicht des Gerichts in seinem Beschluss vom 3. April 2023 (Az.: 15 W 5/23) aufgrund der Antragstellung das Rechtsschutzbedürfnis nicht und die sofoitge Beschwerde ist unzulässig. Das Gericht setzt sich ausführlich mit Rechtsprechung und Litertur auseinander. Im Fazit äußert sich das Gericht wie folgt: „…Dem vermag der erkennende Senat nicht zu folgen. Denn die Frage danach, ob der Gläubiger durch ein aus seiner Sicht zu niedriges Ordnungsmittel beschwert ist, ist nach Dafürhalten des Senats nicht damit gekoppelt, ob er verpflichtet ist, seinen Antrag zu beziffern oder jedenfalls ein Mindestmaß bzw. eine Größenordnung anzugeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Ordnungsmittel zwar gemäß § 890 Abs. 1 S.…
LG Frankfurt a.M.: Im Ordnungsmittelverfahren ist eine einseitige Erledigung nicht möglich
Im Ordnungsmittelverfahren ist eine einseitige Erledigung nicht möglich – So das LG Frankfurt a.M. in seinem Beschluss vom 23. August 2022 (Az.: 2-03 O 242/16). Das Gericht hatte über einen Erledigungsantrag in einem wettbewerbsrechtlichen Ordnungsmittelverfahren nach einem Unterlassungstitel zu entscheiden, nachdem eine Verjährung der Verfolgung des Verstoßes gegen den gerichtlichen Unterlassungstitel eingetreten war. Im Ordnungsmittelverfahren ist eine einseitige Erledigung nicht möglich – Ansicht des Gerichts Das Gericht sieht keine prozessuale Möglichkeit der Erledigung eines Verfahrens nach § 890 ZPO durch Erledigung in einseitiger Form und führt dazu in den Entscheidungsgründen des Beschlusses aus: „…Zwar ist es höchstrichterlich anerkannt, dass eine einseitige Erledigungserklärung im Verfahren nach § 888 ZPO zu berücksichtigen…