BGH: Bestätigung der Rechtsprechung zu § 99 III PatG zu Darlegung von schutzwürdigem Interesse
Bestätigung der Rechtsprechung zu § 99 III PatG zu Darlegung von schutzwürdigem Interesse – Eine solche hat der BGH in seinem Beschluss vom 27. September 2022 (Az.: X ZR 103/21 – Akteneinsicht XXVI) vorgenommen und damit die Vorgaben im Rahmen der Anwendung des § 99 III BetrVG gestärkt, sofern ein Dritter, der an einem Nichtigkeitsverfahren nicht als Partei des Verfahrens beteiligt ist, Akteneinsicht gewährt. In diesem Fall kann der Akteneinsicht durch die Verfahrensbeteiligten ein schutzwürdiges Interesse entgegengehalten werden. Der Beschluss bekräftigt dabei, dass bei einem Bezug auf einzelne Unterlagen aus dem Verfahren das schutzwürdige Interesse unter Bezugnahme auf die Bezeichnung der Unterlagen dargelegt werden muss, um sich wirksam auf das…