OLG München: Kündigungsbutton nach § 312k BGB eines Pay-TV-Anbieters hinter Schaltfläche mit Bezeichnung „Weitere Links einblenden“ und unter insgesamt 58 Links befindlich unzulässig
So das Gericht in seinem Endurteil vom 20. März 2025 (Az.: 6 U 4336/23 e) in einem Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. mit dem Unternehmen, dass die Leistungen des Pay-TV anbietet. Das Gericht bejahte den… OLG München: Kündigungsbutton nach § 312k BGB eines Pay-TV-Anbieters hinter Schaltfläche mit Bezeichnung „Weitere Links einblenden“ und unter insgesamt 58 Links befindlich unzulässig