OLG Schleswig: Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen bei E-Mail-Kommunikation
Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen bei E-Mail-Kommunikation – Solche müssen vorliegen, damit die in der E-Mail-Kommunikation enthaltenen Informationen als Geschäftsgeheimnis im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) eingestuft werden. In einem…
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Mai 23, 2022