OLG Frankfurt a.M.: Streitwert von 500.000 EUR für Unterlassungsanspruch bei kennzeichenrechtlichem Streitverfahren um 20.000 T-Shirts eines bekannten Modeverkaufsunternehmens nicht zu hoch
So das Gericht in seinem Beschluss vom 10. Januar 2024 (Az.: 6 W 97/23) im Rahmen eines Rechtsstreits, bei dem ein entsprechender Anspruch nach einem versuchten Import der Waren geltend gemacht worden war. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die Art der Markenverletzung rechtfertigt ebenfalls die Annahme eines sehr hohen Angriffsfaktors. Nach zutreffender Auffassung des Landgerichts hat bereits der intendierte Import nach Deutschland die Gefahr eines Inverkehrbringens der markenverletzenden T-Shirts in der Europäischen Union begründet. Zudem ist nach Auffassung der Antragstellerin davon auszugehen, dass die von der Antragsgegnerin behauptete Absicht eines Inverkehrbringens im Irak eine reine Schutzbehauptung ist. Dafür sprechen die auf einen beabsichtigten Vertrieb in der…