Mehr über den Artikel erfahren OLG Köln: Pflichthinweises nach § 4 III 1 HWG („Zu Risiken und Nebenwirkungen…“) ist nach § 4 V HWG auch in Instagram-Videobeitrag am Ende in Textform und Sprechform erforderlich
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OLG Köln: Pflichthinweises nach § 4 III 1 HWG („Zu Risiken und Nebenwirkungen…“) ist nach § 4 V HWG auch in Instagram-Videobeitrag am Ende in Textform und Sprechform erforderlich

So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 11. September 2025 (Az.: 6 U 118/24) in einem Verfahren nach dem UWG, in dem Unterlassungsansprüche durch einen qualifizierten Wirtschaftsverband gegen…

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