LG Köln: Anwendung des § 14 II 3 Nr.1 UWG und damit kein fliegender Gerichtsstand
Anwendung des § 14 II 3 Nr.1 UWG und damit kein fliegender Gerichtsstand – Das Gericht schließt sich in seinem Beschluss vom 22. März 2022 (Az.: 33 O 166/22) der Ansicht anderer Gerichte hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Vorschrift an. Das Gericht führt aus: „…Insbesondere ist das angerufene Gericht für die Entscheidung über den Verfügungsantrag gemäß § 14 Abs. 2 S. 2 UWG örtlich zuständig, da der streitgegenständliche Internetverstoß unter anderem im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Köln abgerufen werden kann. Der danach gegebene Gerichtsstand des Begehungsortes ist nicht nach § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG ausgeschlossen. Insoweit schließt sich die Kammer der verbreiteten Auffassung an, dass dieser Ausnahmetatbestand dahin…