EuGH: fehlendes oder unvollständiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führt nicht zur Unrechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Gleiches gilt für einen fehlenden oder unvollständigen Vertrag über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art.26 DSGVO. So das Gericht in der Entscheidung vom 4. Mai 2023 (Az.: C-60/22) zu dem Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Beschluss vom 27.… EuGH: fehlendes oder unvollständiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führt nicht zur Unrechtmäßigkeit der Datenverarbeitung