OLG Frankfurt a.M.: Im Rahmen eines Folgenbeseitigungsanspruchs nach wettbewerbswidriger Handlung einer Bank kann klagender Verbrauchschutzverband anonymisierte Liste von Kunden der Bank erhalten, da dies von Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit.f) DSGVO gedeckt ist
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 13. Juni 2025 (Az.: 3 U 286/22) im Rahmen eines Rechtsstreits rund um unzulässige Handlungen einer Bank. Um die Folgenbeseitigung, also in diesem Fall die Kontaktaufnahme… OLG Frankfurt a.M.: Im Rahmen eines Folgenbeseitigungsanspruchs nach wettbewerbswidriger Handlung einer Bank kann klagender Verbrauchschutzverband anonymisierte Liste von Kunden der Bank erhalten, da dies von Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit.f) DSGVO gedeckt ist