LG Köln: 4.000 EUR Schmerzensgeld nach Art.82 DSGVO für datenschutzwidrige Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber Arbeitsgeber
So das Gericht mit Urteil vom 28.September 2022 (Az.: 28 0 21/22) rund um eine Datenweitergabe an den Vorgesetzten des Klägers im Zuge einer Finanzierungsanfrage. Das Gericht sieht zunächst eine…