Mehr über den Artikel erfahren LG Köln: 4.000 EUR Schmerzensgeld nach Art.82 DSGVO für datenschutzwidrige Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber Arbeitsgeber
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LG Köln: 4.000 EUR Schmerzensgeld nach Art.82 DSGVO für datenschutzwidrige Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber Arbeitsgeber

So das Gericht mit Urteil vom 28.September 2022 (Az.: 28 0 21/22) rund um eine Datenweitergabe an den Vorgesetzten des Klägers im Zuge einer Finanzierungsanfrage. Das Gericht sieht zunächst eine…

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Mehr über den Artikel erfahren <strong>ArbG Heilbronn: keine fristlose Kündigung eines Arbeitsnehmers bei Amtspflichtverletzung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter</strong>
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ArbG Heilbronn: keine fristlose Kündigung eines Arbeitsnehmers bei Amtspflichtverletzung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter

keine fristlose Kündigung eines Arbeitsnehmers bei Amtspflichtverletzung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter – So das ArbG Heilbronn im Rahmen eines Kündigungsschutzklageverfahren durch Urteil vom 29. September 2022 (Az.: 8 Ca 135/22). Das…

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