BGH: Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, dass bei journalistischen Inhalten in Form einer Bildberichterstattung die §§ 22,23 KUG Anwendung finden und nicht die Art.6,7 DSGVO
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 27. Mai 2025, Az.: VI ZR 337/22, im Rahmen eines Rechtsstreits zu einer Presseveröffentlichung. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen des…