EuGH: fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung durch Unternehmer bei Dienstleistung= kein Anspruch auf Vergütung und/oder Wertersatz
So das Gericht in seinem Urteil vom 17. Mai 2023 (Az.: C-97/22) in einem Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Essen. Dieses hat einen Rechtsstreit zu entscheiden, in dem nach Erbringung der Dienstleistung durch den Verbraucher der Widerruf erklärt wurde. Der Verbraucher verweigerte die Zahlung der vereinbarten Vergütung und verwies dabei darauf, dass trotz des vorliegenden Fernabsatzvertrages keine Information zum Widerrufsrecht erteilt worden war. Dies führt dazu, so der EuGH in seiner Entscheidung, dass kein Anspruch auf Vergütung besteht. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen dazu unter anderem aus: „…Daraus folgt, dass in dem Fall, dass der betreffende Unternehmer es vor Abschluss eines Vertrags außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne von Art. 2 Nr.…