Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verkündet->Tritt am 14.5.2024 in Kraft ->“Good bye“ an das TMG->ggf. Änderungen im Impressum erforderlich
Mit Wirkung zum 14. Mai 2024 tritt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft. Damit wird das altehrwürdige Telemediengesetz (TMG) außer Kraft getreten. Die Vorgaben zur Anbieterkennzeichnung /dem Impressum finden sich ab…
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Mai 13, 2024