LG Aachen: Sicherung des Zugangs mittels Passworts reicht als Zugangssicherung aus->Straftatbestand des § 202a I StGB kann verwirklicht werden, wenn diese Zugangssicherung durch Handeln des Täters überwurden wird
So das Gericht in seinem Urteil vom 27. Juli 2023 (Az.: 60 Qs 16/23) in einem Strafverfahren, in dem der Angeklagte durch den Einsatz eines Decomplieres an den Quellcode einer Software gelangt war und so Passwörter für den Zugang zu Kundendatenbanken eines Hosting-Anbieters erlangt hatte. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen umfangreich zur Regelung des § 202a StGB aus. Unter anderem sieht das Gericht in einem Passwort eine Zugangssicherung im Sinne des § 202a I StGB und begründet dies unter anderem wie folgt: „…Die Daten waren auch gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert.Dies ist der Fall, wenn Vorkehrungen getroffen sind, den Zugriff auf Daten auszuschließen oder wenigstens nicht unerheblich zu erschweren.Das…