OLG München: Die Werbung mit einer „0 Prozent Finanzierung“ im Blickfang durch ein Unternehmen unter Angaben von Raten & Konditionen lässt Verbraucher nicht eine weitergehenden Rahmenkreditvertrag mit Zinsbelastung erwarten-> bei unklaren Erläuterungen in Hinweistext Irreführung nach § 5 UWG
So das Gericht in seinem Endurteil vom 19. Oktober 2023, Az.: 6 U 3908/22, in einem Rechtsstreit einer qualifizierten Einrichtung nach § 4 UKlaG und einem Handelsunternehmen, dass unter anderem Elektronikprodukte verkauft. Es war eine entsprechende Bewerbung von TV-Geräten streitig, die mit der benannten Blickfangwerbung beworben worden waren und bei denen nicht hinreichend auf die bestehenden Konditionen und den Abschluss eines Rahmenkreditvertrages hingewiesen worden war. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Ungeachtet dessen stellt sich aber die streitgegenständlich beworbene 0%-Finanzierung unter Berücksichtigung des vom Landgericht festgestellten Hinweistextes als irreführend dar (nachfolgend (a)). Die zu den Sternchenvermerken von der Beklagten abgedruckten Hinweise genügen nicht, um eine Irreführung im…