OLG Düsseldorf: kein Unterlassungsanspruch aus Kennzeichenrecht und UWG für Verwendung des Zeichens „Ei Ei Ei“ für Eierlikörprodukte
So das Gericht in seinem Urteil vom 27. April 2023 (Az.: 20 U 41/22). Bezogen auf die Ansprüche, die aus der eingetragenen Marke „Ei Ei“ von dem anspruchsführenden Unternehmen geltend gemacht wurden, sieht das Gericht in den konkret angegriffenen Darstellungen eine rein beschreibende Verwendung im Rahmen der Werbung für das beworbene Produkt des Eierlikörs. Es führt dazu in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Ein in diesem Zusammenhang zu berücksichtigender Umstand ist die Tatsache, dass der angegriffene Text „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ im Hinblick auf die Beschaffenheit des beworbenen Produkts – nämlich als Kernzutat von Eierlikör – glatt beschreibend ist. (1) Bei dem Gebrauch einer beschreibenden Angabe kann eine markenmäßige…