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KG Berlin: Die Beschwerde gegen einen Beschluss, der den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweist, unterliegt dem Anwaltszwang nach § 78 I ZPO

So entschieden durch das Gericht in dem Beschluss vom 11. Juli 2023 (Az.: 5 W 69/23), im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, in dem der Kläger einen Anspruch auf Unterlassung wegen der Zusendung von E-Mails mit… KG Berlin: Die Beschwerde gegen einen Beschluss, der den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweist, unterliegt dem Anwaltszwang nach § 78 I ZPO

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