KG Berlin: Die Beschwerde gegen einen Beschluss, der den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweist, unterliegt dem Anwaltszwang nach § 78 I ZPO
So entschieden durch das Gericht in dem Beschluss vom 11. Juli 2023 (Az.: 5 W 69/23), im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, in dem der Kläger einen Anspruch auf Unterlassung wegen der Zusendung von E-Mails mit werblichem Inhalt geltend gemacht hatte. Das Gericht stellt die unterschiedlichen Ansichten in der Rechtsprechung dar und begründet dann seine Ansicht. Es wird in den Entscheidungsgründen wie folgt ausgeführt: „…Aus dem Umstand, dass das erstinstanzliche Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne Anwalt eingeleitet, betrieben und beendet werden kann, folgt noch nicht, es handele sich um ein Verfahren, das „nicht als Anwaltsprozess zu führen ist”. Abgesehen davon, dass die Partei nach der etwa persönlich vorgenommenen erstinstanzlichen…