Mehr über den Artikel erfahren LG Frankfurt a.M.: In wettbewerbsrechtlicher Abmahnung zwischen Mitbewerbern muss mehr benannt werden als Angabe zu ähnlichen Angeboten und daher selben Kundenkreis-Ansonsten besteht kein Anspruch auf Abmahnkosten & es drohen Gegenansprüche des Abgemahnten
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LG Frankfurt a.M.: In wettbewerbsrechtlicher Abmahnung zwischen Mitbewerbern muss mehr benannt werden als Angabe zu ähnlichen Angeboten und daher selben Kundenkreis-Ansonsten besteht kein Anspruch auf Abmahnkosten & es drohen Gegenansprüche des Abgemahnten

So das Gericht in seinem Urteil vom 2. Juli 2025 (Az.: 2-06 O 116/25) in einem Rechtsstreit rund um genau diese Themen, nämlich die Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung…

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